Illustrierter, offener Sarg mit Blumenkranz vor rosa HintergrundAnja SchlichtAnja Schlicht | Redaktionsleitung

Beerdigungskosten adé – das kann die Sterbegeldversicherung

Clever vorsorgen und die Lieben später entlasten

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    Eine Bestattung ist eine teure Angelegenheit. Neben den Kosten für die eigentliche Beerdigung kommen auf Hinterbliebene noch eine ganze Menge weiterer Ausgaben rund um den Tod zu. Seien es die Wohnungsauflösung, Überführung aus dem Ausland oder die Trauerfeierlichkeiten – all das kostet viel Geld.

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    Laut Gesetz müssen die nächsten Angehörigen und damit oftmals die Kinder für die Beerdigungskosten aufkommen – selbst, wenn sie das Erbe ausschlagen. In wenigen Fällen springt das Sozialamt ein und zahlt die sogenannte Sozialbeerdigung.

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    Wenn du deine Lieben nach deinem Ableben finanziell schützen willst, denke über eine Sterbegeldversicherung nach. Mit kleinen monatlichen Beiträgen kannst du dafür sorgen, dass deine Kinder später nicht vor einem finanziellen Scherbenhaufen stehen müssen.

Der Tod gehört zum Leben dazu. Ist es irgendwann so weit, wollen verantwortungsvolle Mütter ihre Kinder nicht mit den Beerdigungskosten belasten. Schließlich sollen sich die Hinterbliebenen in ihrer Trauer nicht auch noch mit finanziellen Sorgen herumplagen müssen. Nachfolgend erfährst du, mit welchen Bestattungskosten du rechnen musst und wie du für den Fall der Fälle vorsorgst, um deinen Lieben die Trauerzeit zumindest ein wenig leichter zu machen.

Das erfahren Sie in diesem Artikel

Eine Beerdigung kostet viel Geld

Grabstein

Stehen deine Kinder am Anfang ihres Berufslebens, ziehen in die erste eigene Wohnung, haben kein Erspartes oder einen schlecht bezahlten Job, treffen sie die Kosten für deine Bestattung hart. Legst du selbst nichts für deine Bestattung zu Lebzeiten zurück, bleiben deine Hinterbliebenen auf den Kosten sitzen.

Denn Sterben ist hierzulande leider eine teure Angelegenheit. Bestattungen kosten im Durchschnitt 6.000-8.000 Euro. Selbst eine günstige Beerdigung schlägt noch immer mit rund 2.000 Euro zu Buche. Darin ist aber nur die eigentliche Beisetzungszeremonie gemeint – hinzu kommen je nach Bestattungsunternehmen und Umfang der Leistungen noch zahlreiche Gebühren hinzu.

Grundsätzlich setzen sich Beerdigungskosten aus drei Teilen zusammen:

  • Bestatterleistungen wie Überführung, Sarg oder Urne sowie Aufbahrung
  • Fremdleistungen wie Blumenschmuck, Todesanzeigen, Sterbeurkunde und Leichenschau
  • Friedhofsgebühren für Beisetzung, Grabpflege und Nutzung des Grabs

Ein weiterer Kostenpunkt ist der Grabstein beziehungsweise der Steinmetz, für den ebenfalls mehrere tausend Euro zusammenkommen können. Auch die Bestattungsart spielt bei den Gesamtkosten für die Beerdigung eine entscheidende Rolle:

  • Am günstigsten ist in der Regel die Feuerbestattung, denn beim Sarg für die Verbrennung müssen keine so hohen Standards für Qualität und Optik gelten. So finden sich oftmals preiswerte Ausführungen. Auch das Urnengrab ist günstiger als die Grabstelle für einen Sarg.
  • Die einfache Seebestattung ist gegenüber der Erdbestattung ebenfalls preiswerter, denn dabei fallen zum Beispiel die Gebühren für den Friedhof beziehungsweise das Grab weg.
  • Wenn du dich für eine Baumbestattung entscheidest, dann hängen die Beerdigungskosten davon ab, ob du dich für einen Einzel- oder Familienbaum entscheidest oder mit einem Gemeinschaftsbaum die günstigere Alternative wählst.

Egal ob Feuerbestattung, Seebestattung, Baumbestattung oder Erdbestattung: Sterben kostet. Die Ausgaben können Steuerzahlerinnen allerdings als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten absetzen – sofern es für sie eine rechtliche Verpflichtung zur Finanzierung gab oder der Nachlass nicht ausgereicht hat. Um die Kosten steuerlich geltend zu machen, trage sie unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ in deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt erkennt jedoch nur Beerdigungskosten in angemessener Höhe an. Diese liegt bei 7.500 Euro.

Beispielrechnung für die Kosten einer Beerdigung

Sarg, Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren, Grabpflege, Leichenschmaus und Trauerfeier – wie du siehst, gibt es einige Kostenpunkte, die auf deine Kinder zukommen und sie schlimmstenfalls vor große finanzielle Probleme stellen.
Um dir einen Überblick über die Gesamtkosten zu bieten, gibt es nachfolgend eine grobe Übersicht über die möglichen Gebühren:

Bestatterleistungen Von Bis
Sarg (je nach Material und Ausstattung) 350 Euro 5.000 Euro
Urne (je nach Material) 60 Euro 1.000 Euro
Überführung innerorts 90 Euro 260 Euro
Totenbekleidung 50 Euro 130 Euro
Ankleidung und Einbettung 60 Euro 190 Euro
Aufbahrung und Trauerhallengestaltung 70 Euro 500 Euro
Grabkreuz 50 Euro 150 Euro
Summe 730 Euro 7.230 Euro
Fremdleistungen Von Bis
Grabmal/Grabstein neu 450 Euro 5.000 Euro
Grabeinfassung neu 500 Euro 2.800 Euro
Aufstellung/Versetzung 50 Euro 1.400 Euro
Leichenschau/Todesschein 110 Euro 165 Euro
Sterbeurkunde 10 Euro 10 Euro
Todesanzeige 210 Euro 400 Euro
Blumenkranz 95 Euro 250 Euro
Sargschmuck 90 Euro 300 Euro
Trauerredner 120 Euro 400 Euro
Summe 1.635 Euro 10.725 Euro
Friedhofsgebühren (Erdwahlgrab für 20 Jahre) Von Bis
Beisetzungsgebühren 350 Euro 1.000 Euro
Grabnutzungskosten 1.100 Euro 2.400 Euro
Nutzung der Trauerhalle 140 Euro 320 Euro
Summe 1.590 Euro 3.720 Euro
Beerdigungskosten gesamt Von Bis
Summe 3.955 Euro 21.675 Euro

Wie vieles andere im Leben werden auch Bestattungen im Laufe der Zeit immer teurer. Dies liegt unter anderem an den stetig steigenden Gebühren der kommunalen Friedhöfe. Preissteigerungen sind bei allen Grabarten zu verzeichnen. Eine Erhebung des Bundes der Steuerzahler und der Verbraucherinitiative Aeternitas hat gegenüber dem Jahr 2011 Preissteigerungen von bis zu 158% errechnet. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Kosten zukünftig noch viel weiter steigen – noch ein Grund, über eine finanzielle Vorsorge nachzudenken.

Wie vieles andere im Leben werden auch Bestattungen im Laufe der Zeit immer teurer. Dies liegt unter anderem an den stetig steigenden Gebühren der kommunalen Friedhöfe. Preissteigerungen sind bei allen Grabarten zu verzeichnen. Eine Erhebung des Bundes der Steuerzahler und der Verbraucherinitiative Aeternitas hat gegenüber dem Jahr 2011 Preissteigerungen von bis zu 158% errechnet. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Kosten zukünftig noch viel weiter steigen – noch ein Grund, über eine finanzielle Vorsorge nachzudenken.

Wer muss die Beerdigungskosten bezahlen?

In Deutschland gilt die Bestattungspflicht. Sie wird in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Die Gesetze der Länder unterscheiden sich nicht grundlegend voneinander. Wer die Kosten für die Beerdigung eines Menschen zu tragen hat, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch mit Paragraph 1968. Dort ist eindeutig festgelegt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“

Dabei ist diese Regelung etwas verwirrend. Denn du darfst das Wort „Erbe“ nicht im Sinne von „die Person, die das Erbe bekommt“ verstehen, sondern vielmehr als „die Person, die theoretisch Erbe ist“. Denn Nachlassberechtigte können das Erbe auch ausschlagen, wenn die Verstorbenen Schulden hinterlassen haben oder einfach kein Vermögen vorhanden ist. Für die Kosten der Bestattung sind sie aber trotzdem zuständig.

Was ist eigentlich mit der Krankenkasse? Früher gab es in Deutschland das sogenannte Sterbegeld. Dieses wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Bis Ende 2013 bekamen die Angehörigen noch 525 Euro, wenn ein Krankenkassen-Mitglied verstarb. Heutzutage bekommen Hinterbliebene nichts mehr und sind auf sich allein gestellt.

Was, wenn kein Geld für Beerdigungskosten da ist?

Haben deine nächsten Verwandten keine finanziellen Mittel, um die Bestattungskosten zu tragen, geht die Kostentragungspflicht auf die nächsten Angehörigen über. Dabei gilt die folgende Unterhaltsreihenfolge der bestattungspflichtigen Personen:

  1. Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Partner, die nicht eingetragen und nicht angeheiratet sind
  6. Weitere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. Entfernte Verwandte bis zum 3. Grad

Ist keiner dieser Personen in der Lage, der Kostentragungspflicht nachzukommen, springt in letzter Instanz der Staat ein. Dazu müssen die Hinterbliebenen einen Antrag stellen und zweifelsfrei nachweisen, dass sie keine finanziellen Mittel haben, um für die Beerdigungskosten aufzukommen. Die Antragsstellung ist langwierig und alles andere als erfolgsversprechend. Nur in rund zwei Prozent der Fälle hat ein solcher Antrag Erfolg. Oder anders ausgedrückt: lediglich in 20.000 von 1.000.000 Sterbefällen findet eine Sozialbestattung statt. Deine Hinterbliebenen bleiben also entweder auf den Kosten sitzen oder du erhältst eine Beisetzung, die viele als menschenunwürdig einstufen.

Die Sozialbestattung als letzte Option

Wird dem Auftrag stattgegeben, geben die Behörden eine Sozialbestattung in Auftrag. Dabei kommt das Sozialamt für die Beerdigungskosten auf. Wie du dir sicherlich denken kannst, ist in solchen Fällen keinesfalls eine 4-Sterne-Beerdigung zu erwarten. Ganz im Gegenteil: Die Sozialbestattung hat einen sehr begrenzten Zahlungsumfang.
Alles in allem sind die Leistungen und Kosten bei dieser Art der Bestattung auf das Nötigste reduziert. Nicht bezahlt werden zum Beispiel die dauerhafte Grabpflege, Traueranzeige und der Leichenschmaus. Im Budget sind dagegen die folgenden Leistungen enthalten:

  • Überführungskosten
  • Sarg
  • Aufbewahrung des Leichnams
  • Nutzung der Trauerhalle
  • Sargträger
  • Friedhofsgebühren
  • Trauerredner
  • Erledigung der Formalitäten

Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlen? Selbst wenn du deinen Kindern etwas Geld auf deinem Konto hinterlässt, können sie für die Kosten der Beerdigung nicht einfach darauf zugreifen. Das Vermögen muss zunächst freigegeben werden – und es können Wochen bis Monate vergehen, bis es so weit ist.

Finanzspritzen für Angehörige: Rentenversicherung und Co.

Verstirbt ein Familienmitglied, bedeutet es für dessen Familie oftmals teils deutliche finanzielle Einbußen. Ist das Geld sowieso schon knapp, könnte der Todesfall auch eine finanzielle Katstrophe darstellen. Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, die wirtschaftliche Existenz nach einem Todesfall zu sichern – zumindest für eine Weile:

  • Angehörige von Verstorbenen können Rentenversicherungsansprüche geltend machen. Für hinterbliebene Ehepartner gibt es damit eine Witwer- oder Witwenrente. Kindern, die minderjährig und/oder in einer Ausbildung sind, steht eine Halbwaisen- oder Waisenrente zu.
  • Nach dem Tod des Angehörigen gilt zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr. In diesem Zeitraum bekommen sie den vollen Rentensatz. Anschließend werden 55-60 Prozent der Beträge ausgezahlt.
  • Manchmal ist es möglich, Ansprüche an eine Unfallversicherung geltend zu machen. Die Voraussetzung ist dabei natürlich ein Unfalltod.
  • Einige Arbeitgeber unterstützen Angehörige ihrer verstorbenen Angestellten mit Zahlungen von 1-3 Monatsgehältern. Außerdem schließen viele Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge ab, die Hinterbliebenen ebenfalls zugute kommt.

Ansprüche aus Renten- und Unfallversicherungen sind gut und schön – bis zum Geldeingang kann aber eine ganz schön lange Zeit vergehen. Steht eine Beerdigung an, fehlt meist die Zeit, auf die Bearbeitung der Anträge zu warten. Sterbegeld wird dagegen schnell ausgezahlt, sodass Angehörige zeitnah mit der Planung und Umsetzung der Bestattung beginnen können.

Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?

Mithilfe einer Sterbegeldversicherung sorgst du dafür, dass deine Kinder nicht auf den Beerdigungskosten sitzenbleiben. Nachdem du dir eine gute und günstige Versicherung ausgesucht hast, zahlst du bis zum Ende der Laufzeit einen bestimmten Betrag. Meist musst du die Beiträge höchstens bis zum 85. Lebensjahr leisten. In einigen Fällen liegen die Altersgrenzen aber auch bei 65 oder 75 Jahren.

Tritt der Todesfall ein, bekommen die Begünstigten die zuvor vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Dieses Geld ist dazu da, die anfallenden Bestattungskosten zu bezahlen sowie die Grabpflege, den Friedhof und Trauerfeierlichkeiten.

Was passiert, wenn du vor dem Ende der Beitragsdauer stirbst? Auch an solche Fälle haben die meisten Versicherer gedacht. Mach dir keine Sorgen, denn das Geld bekommen deine Angehörigen nach der Wartezeit immer komplett ausgezahlt. Der Schutz besteht ein Leben lang. Das ist einer der größten Vorteile der Sterbegeldversicherung. Mehr zu ihr und warum die Auszahlung zum Schonvermögen zählt, erfährst du hier.

Für Beerdigungskosten Versicherung abschließen: Darauf solltest du achten

Frau und Mann unterhalten sich

Jede Sterbegeldversicherung hat andere Konditionen – und nicht alle sind gleichermaßen vorteilhaft für dich. Wichtig ist, dass du dich zu bestimmten Merkmalen informierst, damit du dich anschließend nicht über eine falsche Entscheidung ärgerst:

  • Wartezeit: Bei vielen Versicherungstarifen ist eine Wartezeit vorgesehen. Das bedeutet, dass du bereits Beiträge leistest. Solltest du aber vor Ablauf der Wartezeit versterben, haben deine Familienangehörige keinen Anspruch auf die Versicherungssumme. Diese Zeitspanne kann je nach Tarif sechs bis 36 Monate betragen. In diesem Fall musst du häufig keine Gesundheitsfragen beantworten.
  • Gesundheitsfragen: Wenn du keine Lust auf die Wartezeit hast, dann kannst du dich für eine Versicherung mit Sofortschutz entscheiden. Dann ist es aber notwendig, einen Fragebogen auszufüllen, in dem du einige einfache Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantwortest. Dadurch prüft der Versicherer die Eignung für den Sofortschutz.
  • Versicherung für Eheleute: Wenn beide Ehepartner ihre Angehörigen oder sich gegenseitig finanziell absichern wollen, müssen sie jeweils einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen. Nur so ist sichergestellt, dass die Bestattungskosten für beide übernommen werden.

Die Zusatzleistungen einer Sterbegeldversicherung

Die Erstattung der Beerdigungskosten ist natürlich die wichtigste Leistung einer Sterbegeldversicherung. Gute Versicherer wissen aber, dass es noch viel mehr zu bedenken gibt. Sie bieten zusätzliche Versicherungsleistungen an, um deinen Hinterbliebenen auch die Zeit vor und nach der Bestattung ein wenig zu erleichtern:

  • Beratung rund um Beerdigung und Trauerfeier
  • Hilfe bei der Klärung juristischer Fragen zu Nachlass und Erbschaft
  • Begleitung und Hilfestellungen bei Behördengängen
  • Die Möglichkeit, eigene Kinder mitzuversichern
  • Höhere Versicherungssumme im Falle eines Unfalltods
  • Transport nach Deutschland beim Auslandstodesfall

Manche Versicherungsgesellschaften bieten sogar ganze Bestattungspakete an, bei denen die Kosten für Trauerfeierlichkeiten mitsamt Traueranzeigen, Blumen und Musik enthalten sind. Für deine Lieben bedeutet das weniger Stress und mehr Zeit zum Trauern.

Gute Beratung ist Gold wert

Effektiver Kostenschutz für die Beerdigungskosten hört sich toll an, oder? In diesem Ratgeber geht es aber vor allem um die Theorie der Versicherung. In der Praxis kann sich die Suche nach dem perfekten Angebot ganz schön schwierig gestalten. Daher ist es wichtig, sich von Profis beraten zu lassen. Jedes Leben ist einzigartig und jeder hat ganz eigene Vorstellungen von der eigenen Bestattung. Und so sollte auch die Beratung persönlich sein.

Das Zauberwort lautet dabei „unverbindlich“. Gute Versicherungsexperten legen in erster Linie Wert darauf, dich eingehend und unaufdringlich zu informieren und nicht darauf, dir um jeden Preis eine Versicherung zu verkaufen. Mach dir in Ruhe Gedanken um deine Wünsche oder finde sie zusammen mit einem Berater heraus und sorge mit einer maßgeschneiderten Versicherungslösung dafür, dass später bei deinen Lieben zum Verlustschmerz nicht auch noch die Angst vor Schulden hinzukommt.

Geldbörse
Risikolebensversicherung

Stehen deine Kinder auf eigenen Beinen, schützt du sie mit einer Sterbegeldversicherung vor den Kosten deines Todes. Sie müssen sich nicht verschulden und können wiederum ihren Kindern Sicherheit bieten. So bleibst du nicht nur eine liebevolle Mutter, sondern wirst deinen zukünftigen Enkeln auch eine verantwortungsvolle Oma sein. Mit der Risikolebensversicherung hingegen sicherst du deinen Tod mit einer Versicherungssumme von 100.000 € und mehr ab, um deinen Kleinkindern bis zum Schulabschluss den aktuellen Lebensstandard zu garantieren.

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Quellen

seguralife.de/sterbegeld-wissen/was-kostet-eine-sterbeversicherung

comfortplan.de/sterbegeldversicherung

bestatter.de/wissen/beerdigungskosten-und-bestattungskosten/

todesfall-checkliste.de/checklisten/bestattungen-kosten-checkliste-beerdigungskosten

bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten.html

monuta.de/ratgeber/blog/30082017-gesetzliches-sterbegeld-zahlt-die-krankenkasse/

anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/

bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html

aerzteblatt.de/archiv/210912/Gebuehrenordnung-fuer-Aerzte-Verguetung-der-aerztlichen-Leichenschau-neu-geregelt