Frau mit SparschweinAileen RostAileen Rost | Redakteurin

Sterbegeldversicherung und die Steuer

Diese Regeln gelten für die Versteuerung

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    Die Sterbegeldversicherung ist DIE Möglichkeit, auch nach deinem Tod die Heldin für deine Kinder zu sein. Damit schützt du sie vor hohen Bestattungskosten.

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    Erhalten deine Kinder die Versicherungssumme, müssen sie für das Geld aus der Sterbegeldversicherung keine Einkommensteuern zahlen.

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    Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung kannst du nur absetzen, wenn der Versicherungsabschluss einige Jahre zurückliegt. Bei neueren Verträgen nicht.

Eine Sterbeversicherung ist ein finanzielles Sicherheitsnetz, das du für deine Kinder spannst, um sie vor den hohen Kosten deiner Beerdigung zu schützen. Wir verraten dir nachfolgend, ob deine Kinder später für das Geld der Versicherung Einkommensteuern zahlen müssen, was das Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt und ob du zu Lebzeiten die Beiträge zur Sterbegeldversicherung von der Steuer absetzen kannst. Außerdem zeigen wir dir in Kürze, was eine solche Versicherung überhaupt auszeichnet.

Das erfahren Sie in diesem Artikel

Warum du mit der Sterbegeldversicherung zur Heldin deiner Kinder wirst

Frau mit Geldscheinen

Die Sterbegeldversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung. Sie schützt deine Kinder vor den Kosten für deine Bestattung. Wenn du dich für eine solche Versicherung entscheidest, legst du eine bestimmte Summe fest, die nach deinem Tod dazu da ist, alle anfallenden Beerdigungskosten zu begleichen.

Für deine Kinder bedeutet das, dass sie sich ganz ihrer Trauer widmen können, ohne zugleich Angst vor finanziellen Einbußen haben zu müssen. Für eine Beerdigung gehen in heutiger Zeit mehrere tausend Euro drauf – und zwar selbst dann, wenn es der günstigste Sarg und der preiswerteste Trauerkranz sein sollen. Die wichtigsten Eigenschaften einer Sterbegeldversicherung bekommst du in Kurzform auf einen Blick:

  • Versicherungsnehmer zahlen regelmäßige Beiträge in die Sterbegeldversicherung ein.
  • Es gibt Tarife mit Gesundheitsfragen oder alternativ mit einer Wartezeit von einigen Monaten bis einigen Jahren.
  • Meist laufen die Beitragszahlungen bis zum 85. Lebensjahr. Aber auch Tarife mit lebenslangen Zahlungen sind zu finden.
  • Nach Versicherungsbeginn oder nach Ende der Wartezeit spielt der Todeszeitpunkt keine Rolle. Im Todesfall bekommen die Hinterbliebenen die volle Summe.
  • Der Versicherungsschutz besteht ein Leben lang.
  • Eine Sterbegeldversicherung kannst du praktisch in jedem Alter abschließen.

Entscheidest du dich für eine Sterbegeldversicherung, bedeutet es, dass du deine Verantwortung als Mutter auch über deinen Tod hinaus ernst nimmst. Dass dir die Zukunft deiner Kinder wichtig ist und dass du nicht aufhörst, ihnen deine Liebe zu zeigen, selbst wenn du nicht mehr da bist. Und genau das macht dich zu einer Heldin für deine Kinder.

Keine Sterbegeldversicherung? – Es droht die Sozialbestattung

Verzichtest du auf die Sterbegeldversicherung und kannst deinen Kindern nach deinem Tod auch anderweitig kein Geld hinterlassen, müssen sie mit ihren eigenen Mitteln für die Kosten deiner Beerdigung aufkommen. In Deutschland gilt die Bestattungspflicht, der deine nächsten Hinterbliebenen nachkommen müssen. Haben sie dazu aber keine finanziellen Mittel, springt im Notfall das Sozialamt ein und finanziert eine sogenannte Sozialbestattung. Dies ist dann der Fall, wenn die Beerdigungskosten eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Das Sozialamt übernimmt nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze die Beerdigungskosten. Zugleich ist die Antragstellung sehr aufwendig und zeitraubend. Allzu viel können deine Hinterbliebenen von einer Sozialbestattung übrigens nicht erwarten, denn nur die nötigsten Kosten werden übernommen. Dies führt immer wieder dazu, dass Angehörige oft lebenslang unter Schuldgefühlen leiden, dass sie den Verstorbenen nichts anderes bieten konnten.

Kann die Sterbegeldversicherung gepfändet werden?

Grabstein

Im Leben kann viel passieren. Auch vor finanziellen Notlagen sind manche Menschen nicht sicher. Solltest du in der schwierigen Situation landen, eine Privatinsolvenz anmelden zu müssen, brauchst du dir zumindest um deine Sterbegeldversicherung keine Sorgen zu machen. Hast du als Versicherte für die Auszahlung eine Zweckbindung festgelegt und hat sie eine angemessene Höhe, ist das Sterbegeld vor einer Pfändung sicher.

Dies haben in der Vergangenheit bereits mehrere Gerichtsurteile bestätigt. Du kannst die Zweckbindung direkt bei Versicherungsabschluss festlegen oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt. Du musst auch nicht unbedingt deine Kinder als Bezugsberechtigte angeben. Willst du ihnen nicht nur Zeit, sondern auch Mühen ersparen, kannst du einen Bestatter deiner Wahl als Berechtigten bestimmen.

Was gilt bei der Sterbegeldversicherung als angemessene Höhe? Welche Auszahlungshöhe als angemessen gilt, hängt nicht zuletzt von deinem Wohnort ab. Die lokalen Friedhofsgebühren und Bestatterkosten können je nach Region stark variieren, sodass es nicht schadet, wenn du dich vor dem Abschluss der Versicherung über entsprechende Regelungen informierst. Oder noch besser: Lass dich ausführlich und unverbindlich von einem Versicherungsexperten beraten. ANNA hilft dir dabei, einen empathischen und kostenlosen Experten zu finden.

Sterbegeldversicherung und die Steuer: Bittet das Finanzamt deine Kinder zur Kasse?

Nun weißt du, warum es sich lohnt, über eine Sterbegeldversicherung nachzudenken. Doch wie sieht es mit den Steuern aus? Müssen deine Kinder nach deinem Tod einen Teil der Versicherungsleistung an das Finanzamt abtreten? Wir haben gute Nachrichten für dich! Die Sterbegeldversicherung zählt zu den Lebensversicherungen, mit denen Versicherte immer weiter Kapital ansparen, das nach ihrem Tod den Bezugsberechtigten zur Verfügung steht.

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Versicherungssummen von Lebensversicherungen im Leistungsfall steuerfrei sind. Dies galt für die Kapitallebensversicherung allerdings nur für Verträge, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden. Seitdem wird ein Teil des Ertrags besteuert.

In Bezug auf die Sterbegeldversicherung bleibt dagegen alles beim Alten. Das bedeutet, dass deine Angehörigen später die volle Auszahlung erhalten und das Finanzamt keinen Anspruch auf nur einen Cent hat. **Sollte nach der Bestattung noch Geld von der Versicherung übrig bleiben, dann ist auch dieser Restbetrag steuerbefreit. **

Gut zu wissen: Nur wenn es sich um eine private Sterbegeldversicherung handelt oder die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld zahlt, ist die Leistung steuerfrei. Handelt es sich dagegen um Sterbegeld vom Arbeitgeber, etwa im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge, dann ist dieses Geld einkommensteuerpflichtig. Allerdings haben in heutiger Zeit nur noch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Beamte Anspruch auf dieses Sterbegeld.

Beamte aufgepasst: In Bezug auf die Beamtenversorgung liegt derzeit eine Klage beim Bundesfinanzhof vor, die darüber entscheidet, ob das Sterbegeld doch steuerfrei ist.

Sterbegeldversicherung und die Steuer bei vorzeitiger Kündigung

Bezugsrecht

Achtung bei vorzeitiger Auflösung der Sterbegeldversicherung! Die Absicherung vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit zu kündigen, wird sich für dich aus verschiedenen Gründen nicht lohnen. Zunächst einmal bekommst du dabei nicht das Geld zurück, das du bisher eingezahlt hast, sondern den sogenannten Rückkaufswert. Dieser ist je nach Kündigungszeitpunkt deutlich geringer als der eingezahlte Betrag.

Zugleich musst du beim Rückkauf der Sterbegeldversicherung Steuern zahlen. Auf die Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der ausgezahlten Versicherungsleistung (also der Rückkaufswert) wird die Einkommensteuer erhoben. Diese Differenz gilt als steuerpflichtiger Ertrag. Läuft der Versicherungsvertrag allerdings bereits mindestens 12 Jahre und haben Versicherungsnehmer bereits das 62. Lebensjahr vollendet, müssen nur noch 50 Prozent des Ertrags versteuert werden.

Wird eine Erbschaftsteuer fällig?

Bist du irgendwann nicht mehr da und bekommen deine Kinder das Sterbegeld, unterliegt die Summe grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Doch auch hier musst du dir keine Gedanken darum machen, dass deine Lieben einen Teil des Geldes abgeben müssen. Der Gesetzgeber hat nämlich Freigrenzen definiert, bis zu denen keine Erbschaftsteuer (oder Schenkungsteuer) erhoben wird.

Nur die Beträge, die laut §16 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) den Steuerfreibetrag überschreiten, müssen die Erben versteuern. Am höchsten sind die Freigrenzen für Ehepartner und Kinder. Die Beträge werden nach dem Verwandtschaftsgrad definiert.

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €
Leibliche Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder 400.000 €
Eltern und Großeltern 100.000 €
Alle anderen Empfänger der Erbschaft oder Schenkung 20.000 €

Da die Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung in den allermeisten Fällen kleiner als die niedrigste Grenze ist, wird die Versicherungsleistung nicht versteuert – ganz egal, wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist.

Wie sieht es mit der Kirchensteuer aus?

Grundsätzlich ist die Versicherungsgesellschaft dafür zuständig, die Kirchensteuer automatisch einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten. Dies gilt natürlich nur für die Menschen, die kirchensteuerpflichtig sind. Daher sind die Versicherer verpflichtet, beim Bundeszentralamt für Steuern entsprechende Auskünfte einzuholen. Dies geschieht sowohl bei einer bevorstehenden Auszahlung der Sterbegeldversicherung als auch bei der jährlichen Regelabfrage in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Oktober.

Beiträge für die Sterbegeldversicherung von der Steuer absetzen?

Zum Schluss bleibt noch die Frage danach, ob die Beiträge zur Sterbegeldversicherung von der Steuer absetzbar sind. Die Antwort darauf ist ein klares Jein. Bei Verträgen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, kann der Versicherungsbeitrag als Vorsorgeaufwand in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Beiträge zur Sterbeversicherung werden dazu im ELSTER-Formular „Vorsorgeaufwand“ eingetragen.

Bei Versicherungsverträgen seit dem Jahr 2005 ist dies nicht mehr möglich – die Kosten sind somit nicht über die Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung absetzbar. Entscheidend dabei ist, dass die Beiträge für die Sterbegeldversicherung einen Sparanteil enthalten.

Auch als Sonderausgaben kannst du die Beiträge nicht deklarieren. Grundsätzlich ist laut §10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt, dass „Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen“ als Sonderausgaben gelten – da eine Sterbegeldversicherung aber wie bereits erwähnt einen Sparanteil enthält, ist sie von dieser Regelung ausgenommen.

Noch etwas unklar? ANNA hilft dir weiter und vermittelt dich an einen erfahrenen Versicherungsexperten. Mit ihm kannst du alle Fragen, Wünsche und Zweifel besprechen – und zwar unverbindlich sowie voll und ganz kostenlos. Empathisch, verständnisvoll und zuvorkommend – so wie Beratungen eben sein müssen!

Schnuller
Risikolebensversicherung

Wie sehr eine Sterbegeldversicherung deinen Kindern nach deinem Tod helfen kann, weißt du nun. Du hältst die hohen Beerdigungskosten von ihnen fern und hilfst ihnen dabei, eine Bestattung ganz nach deinen Wünschen umzusetzen, ohne sich selbst verschulden zu müssen. Eine weitere tolle Möglichkeit, für deine Familie im Todesfall zu sorgen, ist eine Risikolebensversicherung. Solche Risikoversicherungen können für Summen von mehr als 100.000 Euro abgeschlossen werden und sichern deine Kinder im Fall der Fälle für viele Jahre finanziell ab.

Quellen

wiado.de/bestattungskosten-einkommensgrenze/

hannoversche.de/sterbegeldversicherung/ratgeber/steuer

rechtecheck.de/finanzrecht/steuerrecht/erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer/

seguralife.de/sterbegeld-wissen/steuer

bestattungen.de/ratgeber/vorsorge/sterbegeldversicherung.html